Qualifizierung während Kurzarbeit

04.11.09 09:50 | Alter: 310 days

Von: Jörg Mornhinweg

Die Bundesregierung hat unter dem Motto „Qualifizieren statt Entlassen“ den Weg geebnet, damit Arbeitnehmer die Zeit der Kurzarbeit für eine berufliche Weiterbildung nutzen und sich somit für die berufliche Zukunft qualifizieren können.

Die Arbeitsagentur wird dieser Entwicklung künftig Rechnung tragen: Seit Ende August 2009 steht Arbeitgebern, die nach Bildungsangeboten für Ihre Mitarbeiter suchen, sowie Beschäftigten, die eine Weiterbildung anstreben, „Angebote für Qualifizierung während Kurzarbeit“ zur Verfügung.

 

Die Entscheidung, ob ein Bildungsangebot für die Weiterbildungsförderung Beschäftigter geeignet ist, trifft der Bildungsanbieter. Feste Regeln oder Vorgaben hierfür wird es nicht geben. Dafür sind sowohl die Bildungslandschaft als auch die zeitlichen Möglichkeiten Beschäftigter, an Weiterbildung teilzunehmen, zu vielfältig.

 

Anhaltspunkte hierfür können sein:

 

  • Die Maßnahme bietet ein hohes Maß an Flexibilität in Bezug auf Lage und Verteilung der Unterrichtszeiten.
  • Eine Vollzeitmaßnahme, die montags bis freitags in der Zeit von 8.30 - 17.00 Uhr durchgeführt wird, dürfte für Kurzarbeiter nur sehr bedingt von Interesse sein.
  • Ein Maßnahmeeinstieg ist jederzeit, zumindest kurzfristig möglich.
  • Es besteht die Möglichkeit, die Maßnahme in einer anderen Lernform oder zu anderen Zeiten fortzusetzen, wenn sich z.B. im Betrieb des Arbeitnehmers der Umfang der Kurzarbeit ändert.
  • Die Maßnahme bietet durch Modularisierung individuelle, bedarfsbezogene Qualifizierungsmöglichkeiten.
  • Die Maßnahme wurde speziell für Kurzarbeiter entwickelt und zur Weiterbildungsförderung zugelassen.

 

So haben Bezieher von Kurzarbeitsgeld prinzipiell die Möglichkeit, entweder über einen Bildungsgutschein die vollständige Übernahme der Seminarkosten bei der Bundesagentur für Arbeit zu beantragen oder Zuschüsse aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) zu erhalten und zwischen 25% und 80% der Seminarkosten erstattet zu bekommen.
Wir unterstützen Sie bei der Anerkennung Ihrer Schulungsmaßnahme durch die Bundesagentur für Arbeit, z. B. durch das Ausfüllen von Anträgen. Sprechen Sie uns einfach an. Kontakt