Zollverfahren

International tätige Unternehmen in Deutschland werden vom Staat gefördert und unterstützt. Mit der Einsparung von Zollabgaben können die Unternehmen ihr Wachstum fördern. Als Kernkomponenten dieser Förderungsmaßnahmen stehen die Zollverfahren mit wirtschaftlichen Bedeutung:

- Unternehmen exportieren Waren (Gemeinschaftswaren), die in Drittländer weiterverarbeitet werden und zur europäischen Gemeinschaft über Import zurückkommen:"Passiven Veredelung"

-  Unternehmen importieren Waren aus Drittländern (nicht Gemeinschaftswaren), die in die Produktionskette einfließen und am Ende in Drittländer wieder exportiert werden. Diese Waren werden nicht versteuert, wenn sie in der "Aktiven Veredelung" angemeldet werden. Damit können die Preise niedrig gehalten werden.

- Unternehmen die Niederlassungen in Drittländern haben, können Endprodukte auf Messen in der EU ausstellen ohne Zollabgaben zu entrichten:  "Vorübergehende Verwendung" bzw. "Besondere Verwendung als Erprobung"

Um Vorteile dieser Verfahren ausschöpfen zu können, braucht es Fachwissen und eine solide IT Lösung.
Unsere Kunden werden von uns seit Jahren in dem Bereich betreut. Neben technischem Know-how verfügen wir auch über fundiertes Wissen im Bereich Zollverfahren (u.a. durch Weiterbildung bei der AWA im "Basis Seminar Zoll" und im "Experten Seminar Zoll").